Wir kämpfen um unsere Enkelkinder !!! — Petition –
Wir sind leidenschaftliche Großeltern (59 J + 42 J.) und möchten unsere geliebten Enkelkinder bei uns aufnehmen. Dieses wird uns aus unerklärlichen Gründen seitens des Jugendamtes verwehrt !
Die Vorgeschichte :
Durch eine Aussage der “Hausmeisterin” unserer Tochter (24 J.) beim Jugendamt, mit der alles anfing, wird nun im Prinzip heute ,unterstellt , sie sei “Erziehungsunfähig” ! Alleine die Tatsache, das durch eine Aussage, die vielleicht aus Groll und völlig anderen Gründen gemacht wurde, in unserem Land die Möglichkeit besteht, einer alleinerziehenden jungen Mutter, die Kinder zu entziehen bestürzt uns zutiefst und erfüllt uns mit Angst und Trauer ! Da wir, die leiblichen Großeltern beider Kinder, bisher alles erdenkliche getan haben, um unsere Enkelkinder zu uns zu holen und alles in jeglicher Hinsicht seitens des Jugendamtes als auch vom zuständigen Gericht abgeschmettert wurde, wissen wir keinen besseren Rat als uns nun an die Öffentlichkeit zu wenden !
Wir brauchen jegliche Unterstützung und jede einzelne Unterschrift für die Petition, die wir ins Leben gerufen haben, damit unsere Enkelkinder bald wieder nach hause zu Mama, Oma und Opa dürfen. Unser 5 jähriger Enkel soll nun in eine Kinderpsychiatrie eingewiesen werden, da behauptet wird : “Er wäre psychisch krank”.
Der kleine Blondschopf mit seinen stahlblauen Augen ist intelligent und hat eine starke Persönlichkeit. Er ist nun mal kein Kind, das still in der Ecke sitzt, sondern ein Kind, dass Handwerken , alles entdecken und ausprobieren möchte… einfach praktisch tätig sein, so wie alle >NORMALEN KINDER !< So hat er es gelernt ; alles selbstständig und auch mal alleine auszuprobieren , um seine Fähigkeiten auszubauen. Unser kleiner Sonnenschein ist schon 9 !!!! Monate ” in Obhut und wir dürfen ihn nur alle 14 Tage besuchen.
Uns als Großeltern und unserer Tochter als Mutter der beiden Schätze wurden 2-3 Stunden mit dem “eigenen” Kind genehmigt! Wir fragen uns, ob da der pädagogische Wert nicht weit unterschritten ist, Kindern die Mutter zu entfremden und sie von ihr fernzuhalten als wäre sie ein Monster ! Kinder brauchen ihre Mutter, vor allen Dingen in den ersten Lebensmonaten ist es sehr wichtig, dass die Mutter ihre Kinder selbst betreut !
Der kleine Mann weint , schläft nicht gut, ist verstört und will nach hause…”Opa wann holst du mich endlich nach Hause ? “, fragt er seinen geliebten Opa ! Von geschulten Pädagogen sollte man erwarten können, andere Lösungen als eine Trennung von der Mutter in Betracht zu ziehen! Solche “MAßNAHMEN” zerstören Kinderseelen und nicht zuletzt auch die unserer und wahrscheinlich vieler anderer Familien.
Wir alle leiden sehr darunter ! Unsere 8 Monate junge kleine Enkelin muss nun schon seit 2 Monaten in einer Pflegefamilie verweilen. Das Jugendamt will nicht, das unser kleiner Schatz bei Oma (42) und Opa (59) leben darf, solange wie die Mutter (24) des Kindes dem Amt nicht beweist, das sie NICHT krank ist. Wir fragen uns nun mittlerweile, wie viele Beweise noch nötig sind, um der Willkür des Jugendamtes entkommen zu können ?
Zwei Atteste, die unserer Tochter einmal von einem Psychiater und einmal von einem Psychologen ausgestellt wurden (diese hatte unsere Tochter freiwillig besucht!) , besagen das unsere Tochter keinen psychisch auffälligen Befund aufweisen !Selbst die psychiatrische Klinik, die unserer Tochter seitens des Jugendamtes zur Auflage gemacht wurde, entließ unsere Tochter nach 9 Tagen ohne Befund !!!
Unsere Frage nun ; Wie VIELE BEFUNDE OHNE BEFUND WERDEN BENÖTIGT? Wer hat das Recht, einen Menschen als psychisch krank abzustempeln, obwohl durch mehrere Ärzte das Gegenteil attestiert wurde ! Unsere Tochter darf ihre Tochter nur im Beisein des Kinderschutzbundes alle 6 !!!! Wochen für 1 !!!!! Stunde sehen. …als wäre sie eine Schwerverbrecherin ! Wir als Großeltern, dürfen die Kleine gar nicht sehen und bei dem kleinen Bruder sei es ja nicht so wichtig seine Schwester zu sehen !!!!
Er verliert gleichzeitig die 4 wichtigsten Personen in seinem kurzen Leben auf einmal…MUTTER, SCHWESTER, OMA und OPA . Er fragt immer nach seiner Schwester ! Es ist herzzerreißend…Das Jugendamt hat der jungen und liebevollen Mama (24) , mit “Polizeigewalt” unsere kleine Enkelin einfach aus den schützenden Armen gerissen ! Vor anderen Menschen, anderen Müttern und auch andere Kinder mussten dabei zusehen .
Zurück blieben erschrockene und bestürzte Menschen und eine völlig zusammengebrochene und bestürzte Mutter ! Sie blieb als hilflose ,weinende und schreiende Mutter ganz allein ohne ihre damals kleine 6 Monate alte Tochter zurück. Dagegen werden wir uns wehren und diese Petition dagegen einsetzen. Wir werden nicht zusehen wie unsere eigenen Enkelkinder wie ein “Wanderpokal” herumgereicht werden. Nur weil hier einfach Menschen von Schreibtischen aus, über das Schicksal einer ganzen Familie entscheiden können? Das ist für uns ganz klar “BEHÖRDENWILLKÜR” !!! Denn es kann nicht im Sinne eines “JUGENDAMTES” sein, eine ganze Familie seelisch zu zerstören ! So unglaubwürdig es sich auch für sie anhören mag, aber es passiert wirklich so und wir sind bei weitem kein Einzelfall, wie wir , erschreckender Weise, feststellen mussten. Das schlimme ist, das man ,egal wo, immer auf taube Ohren stößt und niemand sich verantwortlich fühlt, einzuschreiten. Niemand der die Willkür untersucht. Niemand der wirklich an das Wohl der kleinen Kinder denkt ! Inzwischen wird unser kleiner 5. jähriger Enkel mit Medikamenten zwangspsychiatriert. Er bekommt Medikamente die nicht für Kinder zugelassen sind und in einer Dosierhöhe für einen Erwachsenen verabreicht werden : Pipamperon (16mg-20mg-16mg-20mg) Methylpenidat (20mg) Unter dem Medikament Pipamperon sind schon Todesfälle verzeichnet worden und Methylpenidat ist erst für Kinder ab 6 ! Jahren zugelassen. Nur wenn nichts anderes möglich ist (z.b. Verhaltenstherapie) sollte man erst als allerletztes Mittel Medikamente einsetzen. Nur bekam unser Enkel keine andere Möglichkeit angeboten ! Er wurde direkt vom ersten Tag in der Psychiatrie mit Medikamenten behandelt. Man hat am ersten Tag sofort Dippiperon verabreicht, welchen den Wirkstoff Pipamperon enthält. Die Kinder und Jugendpsychiatrie hat es auch geschafft eine ADHS Diagnose innerhalb von 14 Tagen ! zu stellen, wofür andere Ärzte mitunter 6 Monate brauchen. Es ist unfassbar was da passiert. Man darf aber nicht glauben, das jemals einer der zuständigen Ärzte ein fachliches Gespräch mit den Eltern geführt hätte. Bis heute liegt den Eltern trotz Aufforderung an den Vormund keine schriftliche Diagnose vor. In der Klinik wurde ihr diese verweigert. All unsere Warnungen und Aufforderungen der Mutter, diese Medikamente sofort auszuschleichen, weil das Leben des Kindes in Gefahr ist und die Spätfolgen nicht abzuschätzen sind, werden in den Wind geschlagen. Es sei zu erwähnen, das dies nur möglich war, indem das Jugendamt der Mutter das Sorgerecht entzogen und das Amtsgericht Leverkusen sogar einen richterlichen Beschluss dazu erlassen hat. Ich als besorgte Großmutter möchte nicht , das sich mein Enkel in die Reihe der toten Kinder einreiht, die aufgrund der Nachlässigkeit der Jugendämter , aus dem Leben scheiden mussten. Ich mache dies alles öffentlich, damit niemand sagen kann, man hätte nichts von der Gefahr gewusst. Immer wieder finden diese Zwangpsychiatrierungen in Deutschland statt. Gustl Mollath ist ebenso ein Fall von WILLKÜR. Zu meiner 11 Monate kleinen Enkelin möchte ich noch erwähnen, das wir die kleine seit dem 4.02.2013 nicht mehr gesehen haben und das Jugendamt uns den Kontakt verwährt ohne Angaben von Gründen. Wir wissen bis heute (30.06.2013) NICHT, wo sich diese Kind aufhält. Nicht mal der eigene Bruder darf seine Schwester sehen !!!!!!
So, mal zur Info : Heute (13.05.2013) wurde unser Enkel NIklas , ohne die Zustimmung der Mutter, Vater Oma und Opa nach Remscheid in die Kinderpsychiatrie eingewiesen. !!!!!!!!! Ohne Bezugspersonen und vorher folgendes Gespräch.
Aktuell 04.49.2013: Das Medikament Dippiperon (Pipamperon) wurde abgesetzt, angeblich weil es nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat. Ritalin bekommt Niklas nach wie vor, gegen unser aller Willen. Er hatte zwischenzeitlich schwere Verletzungen im Gesicht die nicht hinreichend geklärt wurden. Hilfeplangespräch fand statt aber mal wollte nicht erörtern, warum das Kind nicht übers Wochenende zu den Großeltern zu besucht kommen darf. Ebenso wurde nicht hinreichend geklärt warum KEIN unbegleiteter Umgang statt finden kann. Ich als Beistand meiner Tochter wurde wieder mal genötigt den Mund zu halten. Meine Enkelin Mila wurde am 11.8 schon 1 Jahr alt . Wir durften ihren Geburtstag nicht mit ihr feiern. Bisher haben Oma , Opa und Nilklas die kleine seit dem 4.02 nicht gesehen. Der Vormund will das nicht erörtern, sondern drängt uns in eine Umgangsklage hinein. Obwohl ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, das sie nicht befugt ist ohne richterlichen Beschluss die Umgänge zu vereiteln. Statt dessen bekamen wir in einem 20 minütigen Hilfeplangespräch zu hören, das die kleine in eine Kita soll, damit die Pflegemutter wieder arbeiten gehen kann. Hallo, da hört sich alles auf. Bei Oma und Opa und auch bei der Mama wäre sie 24 Stunden versorgt. Nun aber das beste : Den Kindern wurde gestattet, das sie eine Geschwisterbeziehung aufbauen können, weil Niklas immer nach Mila fragt. Nun das Ergebnis : Sie dürfen sich alle 6 Monate !!!! für eine Stunde sehen ! Ist das nicht klasse für die Kinder ? Inkompetente Mitarbeiter setzen sich über Gesetze hinweg und fördern PAS ganz bewusst.
STOPPT die Behördenwillkür und die Zwangspsychiatrisierung an Kleinkindern !
Diese Petition wird versendet an:
Zeitungsbericht:
Für eine scheinbar glückliche Familie aus Burscheid ist nichts mehr wie es war. Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Rheinisch bergischer Kreis hat einer alleinerziehenden Mutter die Kinder entzogen. Seit fast neun Monaten kämpft die Mutter Anette Merten mit Ihren Eltern um den 5 jährigen Niklas und die 8 Monate alte Mila.
“Opa hol mich hier raus “weinte der fünfjährige Niklas verzweifelt am Telefon, als er von Sozialmitarbeiterinnen des Jugendhilfebüro in Burscheid in Obhut genommen wurde! Verleumderische Aussagen einer Nachbarin der Kindesmutter, fehlerhafte Einschätzungen von Sachbearbeitern und zweifelhafte therapeutische Gutachten haben zu diesem unberechtigten Eingriff in das Familienleben geführt. “Die Großeltern beklagen – man habe ihrer Tochter zu Unrecht die Kinder weggenommen”. Nach unseren Recherchen stimmen die Angaben der Großeltern. Das Familiengericht in Leverkusen beschloss unter dem Einfluss des Jugendamtes, das die Kindesmutter von einer Psychiatrie in die nächste verbracht wurde.
Auf Grund der beabsichtigten Kindesentfremdung durch Sozialmitarbeiterinnen kämpfen die Großeltern Familie Merten- Panitz darum, ihre Enkelkinder für die Zeit bis zur endgültigen Regelung des Aufenthaltsrechtes zu betreuen. Der Antrag auf familiäre Inobhutnahme wurde jedoch verweigert, weil ein Verfahrensbevollmächtigter meinte, das zwischen den Kindern und den Großeltern keinen Personenbezug bestünde. Gerade aber im familiären Sinne sollten Großeltern vor einem Fremdbezug die wichtigsten Bezugspersonen nach den Eltern sein, erzählt uns die Großmutter unter Tränen.
Hier sollte sich der Verfahrensbevollmächtigte fragen”welche Personenbezüge es denn zwischen Kinderheimen, Pflegeeltern und den Inobhut- genommenen Kindern gibt?
Ein Blick in das liebevoll eingerichtete Kinderzimmer der großelterlichen gepflegten Wohnung lässt keine Wünsche offen und verrät uns die fürsorgliche und häusliche Umgebung in dieser Niklas und Mila vorübergehend unbeschwert leben könnten, wenn Sozialmitarbeiterinnen das nicht mit aller Konsequenz zu verhindern wüssten. Jedoch wurde weder vom Jugendamt noch vom Familiengericht eine Begutachtung der Wohnverhältnisse angeordnet. Offensichtlich werden hier nicht die Interessen der Kinder gewahrt, sondern teure Pflege- und Heimplätze bevorzugt. Für die Fremdunterbringung der Kinder werden Eltern zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat und Kind in Rechnung gestellt. Rechnet man jedoch einen großzügig kalkulierten Kindergartenplatz bei 4 Stunden mit 300 Euro hoch, käme so ein Betreuungs-Satz für 24 Stunden mit 1.800 Euro raus. Jedoch haben Kindergartenkinder einen erhöhten Betreuungsaufwand im Vergleich zu einem Schulkind, welches 6 Stunden in der Schule ist und somit bei Fremdunterbringung keine weiteren Kosten verursachen dürfte. Trotz dieser enormen Kosten werden parallel Spenden gesammelt, dies ist Betrug am helfenden, gutglaubenden Spender. Bei einer geschätzten Kalkulation erwirtschaftet ein Heim mit ca. 200 Kindern einen Betrag von ca. 200.000 Euro.
Auch das Verhalten der Burscheider Kommune scheint viele Fragen aufzuwerfen, denn zuständig für das besorgniserregende Verhalten einzelner Mitarbeiterinnen des Jugendhilfebüros will hier niemand sein. Stattdessen unterliegt die Familie der beiden Kinder ständigen Verweisen an weitere Dienststellen und alle weiteren Beschwerden an deutsche Ministerien wurden erfolglos abgeschmettert und für unzuständig erklärt. Auch der Bürgermeister der Stadt Burscheid Herr Stefan Caplan will sich gegenüber dem Jugendamt nicht verantworten und verweisst stattdessen die Familie an den zuständigen Landrat ? CDU – Dr. Hermann- Josef Tebroke, dieser ebenfalls nicht weisungsbefugt scheint.
Der kleine Niklas (5) muss in einer Wohngruppe im Heim leben obwohl die Mutter immer noch über ein Teilsorgerecht verfügt darf sie nicht entscheiden wo das Kind lebt. Das Sorgerecht für die mittlerweile 8 Monate alte Mila wurde ihr komplett entzogen. Das Kind sei jetzt bei einer gleichgeschlechtlichen Pflegefamilie untergebracht, berichtet uns die Mutter. Jugendämter nehmen bei Familiengerichten eine entscheidende Position ein wenn es um Kindesinobhutnahmen geht, daher wurde auch die Mutter der Kinder überhäuft mit Zwangsauflagen. Obwohl sie sich immer stets kooperativ zeigte, wurde die Großmutter in einem Schreiben vom Familiengericht sogar ermahnt ihre Tochter zur Mitarbeit zu drängen damit der Kindesrückführung nichts im Wege stünde. Stattdessen nutzte das Jugendamt die Gutgläubigkeit der Kindesmutter immer wieder aus und erwirkte so zweifelhafte Gutachten, welche die Erziehungsunfähigkeit der Mutter und eine psychische Störung des kleinen Niklas glaubhaft machen sollten. Die Süddeutsche.de zitiert” – Gutachten vor Familiengerichten haben die größte Macht die ein Papier über Menschen je haben kann, denn es entscheidet ob Eltern ihre Kinder genommen werden oder nicht. Auch nach unseren vorliegenden Beweismitteln sind Gutachter jedoch nicht selten schlecht ausgebildet und angewandte Tests oft mangelhaft. Auch in der Begutachtung von A. Merten und ihrem Sohn geht es nicht nur darum, was häufig in solchen Gutachten zu lesen ist sondern es soll auch aufgezeigt werden, was voreingenommene Sachverständige systematisch verschweigen. Die Aufgabe des Gutachters liegt nicht darin vom Jugendamt oder Familiengericht angeordnete Zwangsmaßnahmen eine Legitimation zur Inobhutnahme zu verschaffen. Vielmehr muss es Vorrang haben den Kindern das Verbleiben bei ihren leiblichen Eltern oder Familienangehörigen zu ermöglichen. Bei Bedarf sind den Familien geeignete Hilfen anzubieten, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen bzw. ihre elterlichen Fähigkeiten zu verbessern. Das Gutachten des voreingenommenen Sachverständigen im Fall der Kindesmutter” ist nach Überprüfung von zahlreichen Verstößen gegen die “Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten” gekennzeichnet. Augenfällig ist dabei insbesondere eine scheuklappenhafte Ermittlung der Grundlagen und eine nicht dem Prinzip der Differentialdiagnostik folgende Argumentation bzw. Bewertung der ermittelten Fakten. Zudem erhält es eine große Zahl fragwürdiger Annahmen, Spekulationen und Verdrehungen. Wer also heute noch Vertrauen in Familiengerichte und deren Gutachter hat, wird ganz schnell eines besseren belehrt, denn sowohl bei angeordneten Inobhutnahmen als auch in Umgangsverfahren wollen manche Richter vom Gutachter keine objektive Prüfung des Einzelfalls und eine darauf basierende neutrale Empfehlung, sondern wünschen von ihm schlicht und ergreifend die Bestätigung der Entscheidung, die sie an sich längst schon selbst getroffen haben. Wir können also davon ausgehen, dass Umgangsverfahren vielfach nichts anderes sind als Schauprozesse, die durch den Einsatz von Gutachtern grundlos verteuert und in die Länge gezogen werden. Außerdem weisen die Zitate auf, dass Familiensachen unter Federführung deutscher Familienrichter häufig nicht zu leugnende Züge absurden Theaters tragen.
Die Familienrichterin der Familie A. Merten entschied sich gänzlich, das zweifellos mangelhafte Gutachten vom Facharzt Dr. med. L. aus Köln ohne Einwände anzuerkennen und der Mutter das Sorgerecht für ihre Tochter und das Teilsorgerecht für ihren Sohn zu entziehen. Weitere gerichtliche Auflagen zwangen die Kindesmutter im Laufe der Verfahrensinstanzen dazu, sich mit ihrer Tochter Mila in eine Psychiatrie in Hagen einliefern zu lassen, dort stellten die behandelnden Ärzte einen liebevollen Umgang zwischen Mutter und Tochter fest und beanstandeten keinerlei psychische Störungen. Auch der derzeitige behandelnde Facharzt für Psychiatrie in Ennepetal bescheinigte dem Gericht keinerlei Persönlichkeitsstörungen und beantragt eine erneute neutrale Begutachtung für die Mutter.
Mehr als 207 000 Fälle von Kindesinobhutnahmen werden jährlich in Deutschland verzeichnet. Familienzerstörung mit System ? Dabei allein soll es nicht bleiben, denn Angehörige, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen sind davon betroffen, wenn Kinder in Obhut genommen werden. Rechnen wir pro Familie nur 4 Menschen, dann kommen wir auf 828.000 geschädigte Menschen pro Jahr alleine durch diese illegalen, die Menschenrechte und die Würde der Menschen verletzende Praktiken. Das ist zu vergleichen mit einer Kleinstadt die systematisch durch die deutsche Familienpolitik jährlich ausgelöscht wird, kritisiert der Autor aus der ClusterVisionMach2 Produktion Souveränität Deutschlands – Wider die Tyrannen.
Eine der wichtigsten und mutigsten Kinderkämpferinnen in Deutschland dürfte die Autorin Dr. Karin Jäckel sein, die die Kindesentziehung als familiären Supergau bezeichnet. Auch der Heimkinderverband Deutschland HKVD der sich für Betroffene einsetzt, plant in Zusammenarbeit mit interessierten Partnern eine öffentliche Podiumsdiskussion.
Deutschland wurde bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht gerügt und verurteilt. Die Zeit dafür ist reif, dieses elementar wichtige Thema hier zu Lande in den Fokus zu nehmen. Vielleicht erbarmen sich ja auch einige weitere Journalisten der Mainstreampresse, wie es die Kollegen in Großbritannien – verschiedener Publikationen taten. Kindesinhobhutnahmen aus intakten Familien unterliegen nicht mehr nur beweislosen Behauptungen – um so wichtiger ist die Zusammenarbeit.
Zur erforderlichen Klärung der herrschenden Situation, lehnte die Pressestelle des Rheinisch bergischen Kreis ein Interview mit unserer Redaktion ab. Wessen Geisteskind mag sich wohl dahinter verbergen? “werden hier Unklarheiten einfach weggedealt” ?
Wir werden den Fall aufmerksam verfolgen und fortsetzen!
Axel Sauer
13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der achten Wahlperiode des
Kreistages am 30.09.2013 oeffentliche-sitzungsunterlagen-jugendhilfeausschuss-30.09.2013
Anhang : 0234anlage2
So sieht es zur Zeit beim Schiedsgericht aus (bzgl der EA der Großmutter):
Beschluss Amtsgericht Leverkusen!
Anfragen beim Familienministerium
erneute Anfrage:
Das ist die Begründung den Umgang zu den Großeltern zu unterbinden !
Wird noch Vervollständigt – Erweitert usw…
Grüße vom Christkind………. Mila
Passend zum Fest der Liebe erreichte uns heute eine Weihnachtsgeschenk.
Das Jugendamt hat einstweilige Anordnung beantragt, weil man die Bilder und Videos der Kinder entfernen soll und auch für die Zukunft weiteres unterlassen werden soll.
Nun versucht man die öffentliche Meinungsfreit und Pressefreiheit wieder mal zu unterdrücken. Sogar der Mutter jetzt das Umgangsrecht abzusprechen, weil die Großmutter Kritik am Jugendamtsystem aufführt !!!! Da sind wir mal gespannt, was draus wird. Natürlich wird hier alles schön berichtet.Meine Anwort darauf heute erst mal per Email auf FB veröffentlicht :OFFENER BRIEF AN FRAU UTE SCHULTENS – JUGENDHILFEBÜRO ODENTHALFrau Schultens,ich habe ihnen ein EMail zukommen lassen, die ich hier öffentlich bekannt gebe und werde ihre Antwort ebenso öffentlich darstellen.
hochachtungsvoll Nicole Merten-Panitz Mutter, Großmutter und Mensch Email :
Guten Tag Frau Schultens,
Ich fordere sie dazu auf, mir ihren Amtsausweis (nach1.und 2. Bmjbbg ) vorzulegen, um zu prüfen, ob ihre Unterschrift identische ist mir der Unterschrift des Schreibens der einstweiligen Anordnung des Leverkusener Amtsgerichts, so wie ihre Legitimation zu prüfen. Sollten sie keinen besitzen, fordere ich ihren Dienstausweis und einen Beleg ihres Personalausweises an.
Falls sie aber auch dazu nicht inder Lage sind, muss ich davon ausgehen das sie im Auftrag der Allierten arbeiten und fordere sie daher dazu auf, mir ihre Alliierten Kontrollnummer und die Bestallung laut shaef und smad gesetz 52/53 vorzulegen.
Dies können sie mir gerne per Email zusenden, falls sie zu große Angst vor meinem persönlichen erscheinen haben.
Erhalte ich bis zum 31.12.2013 nichts in dieser Art, werde ich gegen sie eine Dienstausichtsbeschwerde einreichen beim Ministerium für Inneres und Kommunales, weil ich davon ausgehen muss, das ein Tatverdacht der vorsätzlichen Täuschung vorliegt.
Ich wünsche ihnen ein frohes Weihnachtsfest.
hochachtungsvoll Nicole Merten-Panitz
Ihre vorläufige Antwort : Automtische Rückmail (na da folgt dann wohl die Dienstaufsichtsbeschwerde):
Bis einschließlich zum 01.01.2014 befinde ich mich nicht im Dienst.
Ich weise darauf hin, dass Ihre Mail nicht weitergeleitet wird.
Mit freundlichem Gruß
gez. Schultens
Schließung der Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr! Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bleiben die Dienststellen der Kreisverwaltung in diesem Jahr am Freitag, dem 27. Dezember und am Montag, dem 30. Dezember geschlossen. Ab Donnerstag, dem 2. Januar 2014, stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. Weitere Informationen finden Sie unter www.rbk-direkt.de.
In weiser Vorraussicht wurde eine PatFü unterschrieben, hinterlegt und öffentlich dargestellt :