NACHTRAG ZUR PETITION IM LANDTAG !!!
Annette Merten
Sauers Weiden 5
51399 Burscheid
Beistand: Nicole Merten-Panitz Hauptstr. 151399 Burscheid
Burscheid den 07.07.2013 …
an Landtag Nordrhein-Westfalen Petitionsausschuss Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf
Betreff : GZ: I3./16-P-2013-03455-00 Zusätzliche Angaben zur Petition vom 21.04.2013
Beschwerde über das Verhalten der Mitarbeiterin des Jugendamtes des Rheinisch Bergischen Kreises,
Frau Schultens (Vormund für die Kinder Niklas und Mila Merten)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ergänzen wir die Petition mit folgenden Angaben : Am 26.04.2013 wurde der Mutter Annette Merten das komplette Sorgerecht entzogen. Das Kind Niklas Merten wurde am 14.5.2013 in mit Beschluss in die Sana Klinik, Remscheid , Kinder & Jugendpsychiatrie eingewiesen. Er bekam vom ersten Tag an das Medikament Dipiperon, ohne überhaupt eine Diagnose zu haben. Bis zum heutigen Tage hat es kein Arzt dort für nötig befunden mit der Mutter und den Angehörigen Gespräche zu führen bzw. ihr schrifliche Unterlagen auszuhändigen. Nach kurzer Zeit bekam das Kind Niklas dann noch das Medikament Methylpenidat mir einer fraglichen Diagnose die nach nur 14 Arbeitstagen gestellt wurde : hyperkinetische Störung im Sozialverhalten. Sehr zögerlich bekommt man überhaupt eine Auskunft. Der körperliche und geistige Zustand des Kindes hat sich während dieser zeit erheblich verschlechtert. Mit bangen haben wir auf die Gefahr hinwiesen, dass das Medikament Dipiperon schon zu Todesfällen geführt hat. Niemanden scheint dies zu interessieren.
Nach einem kurzen Gespräch über Umgangsregelung der Mutter zu dem Kind Mila, war der Vormund auch nicht dazu bereit, die Medikation für Niklas zu besprechen. Ebenso ist der Vormund nicht dazu bereit der Mutter einen Klinikbericht zukommen zu lassen, was sie ihr auch per Email so mitgeteilt hat. Nun müssen wir feststellen, dass das Kindeswohl von Niklas unter der Vormundschaft des Jugendamtes erheblich gefährdet ist. Wie es bei Mila aussieht können wir kaum sagen, weil die neuen Besuchskontakte alle 14 Tage für 1 Stunde zu kurz sind , um das beurteilen zu können.
Wir stellen die Kompetenz des Vormundes Frau Schultens sehr in Frage, weil sie sich nicht mit den Folgen von Medikamenten beschäftigt, die nachweislich Spätfolgen haben und gar nicht für Kinder dieses Altern zugelassen sind. Werden hier illegale Medikamentenversuche an Niklas begangen ? Die Frage ist berechtigt, weil die Mutter über NICHT in Kenntnis gesetzt wird.Nur der tragische Zustand des Kindes ist ersichtlich. Zum Glück haben wir durch Zufall erfahren, dass der kleine Mann am 30.06.2013 wohl von dem Medikament Dipipeon befreit wurde.
Nur die Umgangsbegleitung Frau Hoffmann gibt uns immer wieder Auskunft über ihr Wissen in Bezug auf Niklas, sonst würde wir in absoluter Unkenntnis über alles sein. Auch nimmt Frau Schultens die Hinweise der Mutter, das sie nur vorübergehend das Sorgerecht hat und sie mit der Mutter – laut Gesetz – alles absprechen muss , überhaupt nicht zur Kenntnis.
Nun stellen sich uns Fragen , die wie beantwortet haben möchten ?
1.) Hat Frau Schultens tatsächlich die Gefahren der Spätfolgen mit diesen Medikamenten in Betracht gezogen?
2.) Falls ja , wie kann sie das verantworten und wie ist gewährleistet, das eventuelle Spätfolgen vom Staat übernommen werden, das Kind Niklas vom staatlichen Wächteramt geschädigt wurde , indem nicht eingeschritten wurde?
3.) Warum finden keine ausreichenden Gespräche mit der Kindesmutter und den Großeltern statt , um für das Kind die bestmögliche Situation zu schaffen?
4.) Wieso werden die Hilfeplangespräche für beide Kinder (Niklas + Mila) nicht in regelmäßigen , gesetzlich bestimmten Abständen eingehalten? Selbst auf den Hinweis der Mutter empfindet man es nicht für wichtig Gespräche zu führen, damit man herausfindet was für die Kinder am besten ist?
5.) Warum ist Frau Schultens nicht dazu bereit den Umgang für das Kind Mila mit den Großeltern zu regeln und untersagt diesen einfach komplett ohne eine Begründung ? Wird hier das Kind bewusst entfremdet und der Wahrscheinlichkeit einer PAS Erkrankung ausgesetzt?
6.) Wieso bekommt die Mutter keine schriftlichen Unterlagen über den Gesundheitszustand ihres eigenen Kindes , das ihr auch ohne Sorgerecht zusteht?
7.) Wir bitten um Klärung was die Unterbringung in der Sana Klinik gekostet hat, bzw. welche Kosten dort entstanden sind.
8.) Es bedarf auch eine Klärung , warum Frau Schultens, als Vormund unbedingt die Unterbringung in der Klinik veranlasst hat, obwohl man für das Kind erleichternd ,dies alles in Zusammenarbeit mit einem Kinderpsychologen hätte erarbeiten können und dies bestimmt nicht so kostenintensiv gewesen wäre !?
9.) Es bedarf DRINGENDER Klärung folgendes Sachverhaltes: Frau Schultens sagt den unbekannten, vorübergehenden Pflegeeltern von Mila einen Urlaubsaufenthalt in einem unbekannten Ausland sicher, obwohl die Mutter dies strikt untersagt. Frau Schultens ist nicht bereit der Mutter das Ausland mitzuteilen und entzieht der Mutter jegliches Mitspracherecht.
Für den Urlaub der Pflegeltern fällt sogar der Umgangskontakt der Mutter einfach aus und die Abstände der Umgänge werden einfach verändert und ohne Absprache der Mutter vorgesetzt. Hier findet eine totale Rechtsbeugung statt. Diese Dinge bedürfen einer schnellen Klärung , in Hinsicht auf die Medikation des Kindes Niklas und auch bezüglich des Auslandsaufenthalts des Kindes Mila, für die es übrigens keinen Reisepass gibt. Mit freundlichen Grüßen Annette Merten Nicole Merten-Panitz
Zeitungsbericht:
http://www.mittelstandcafe.de/jugendamt-burscheid-wieder-eine-familie-in-den-faengen-eines-jugendamt-groessenwahn-oder-system-855203.html/
Für eine scheinbar glückliche Familie aus Burscheid ist nichts mehr wie es war. Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Rheinisch bergischer Kreis hat einer alleinerziehenden Mutter die Kinder entzogen. Seit fast neun Monaten kämpft die Mutter Anette Merten mit Ihren Eltern um den 5 jährigen Niklas und die 8 Monate alte Mila.
“Opa hol mich hier raus “weinte der fünfjährige Niklas verzweifelt am Telefon, als er von Sozialmitarbeiterinnen des Jugendhilfebüro in Burscheid in Obhut genommen wurde! Verleumderische Aussagen einer Nachbarin der Kindesmutter, fehlerhafte Einschätzungen von Sachbearbeitern und zweifelhafte therapeutische Gutachten haben zu diesem unberechtigten Eingriff in das Familienleben geführt. “Die Großeltern beklagen – man habe ihrer Tochter zu Unrecht die Kinder weggenommen”. Nach unseren Recherchen stimmen die Angaben der Großeltern. Das Familiengericht in Leverkusen beschloss unter dem Einfluss des Jugendamtes, das die Kindesmutter von einer Psychiatrie in die nächste verbracht wurde.
Auf Grund der beabsichtigten Kindesentfremdung durch Sozialmitarbeiterinnen kämpfen die Großeltern Familie Merten- Panitz darum, ihre Enkelkinder für die Zeit bis zur endgültigen Regelung des Aufenthaltsrechtes zu betreuen. Der Antrag auf familiäre Inobhutnahme wurde jedoch verweigert, weil ein Verfahrensbevollmächtigter meinte, das zwischen den Kindern und den Großeltern keinen Personenbezug bestünde. Gerade aber im familiären Sinne sollten Großeltern vor einem Fremdbezug die wichtigsten Bezugspersonen nach den Eltern sein, erzählt uns die Großmutter unter Tränen.
Hier sollte sich der Verfahrensbevollmächtigte fragen”welche Personenbezüge es denn zwischen Kinderheimen, Pflegeeltern und den Inobhut- genommenen Kindern gibt?
Ein Blick in das liebevoll eingerichtete Kinderzimmer der großelterlichen gepflegten Wohnung lässt keine Wünsche offen und verrät uns die fürsorgliche und häusliche Umgebung in dieser Niklas und Mila vorübergehend unbeschwert leben könnten, wenn Sozialmitarbeiterinnen das nicht mit aller Konsequenz zu verhindern wüssten. Jedoch wurde weder vom Jugendamt noch vom Familiengericht eine Begutachtung der Wohnverhältnisse angeordnet. Offensichtlich werden hier nicht die Interessen der Kinder gewahrt, sondern teure Pflege- und Heimplätze bevorzugt. Für die Fremdunterbringung der Kinder werden Eltern zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat und Kind in Rechnung gestellt. Rechnet man jedoch einen großzügig kalkulierten Kindergartenplatz bei 4 Stunden mit 300 Euro hoch, käme so ein Betreuungs-Satz für 24 Stunden mit 1.800 Euro raus. Jedoch haben Kindergartenkinder einen erhöhten Betreuungsaufwand im Vergleich zu einem Schulkind, welches 6 Stunden in der Schule ist und somit bei Fremdunterbringung keine weiteren Kosten verursachen dürfte. Trotz dieser enormen Kosten werden parallel Spenden gesammelt, dies ist Betrug am helfenden, gutglaubenden Spender. Bei einer geschätzten Kalkulation erwirtschaftet ein Heim mit ca. 200 Kindern einen Betrag von ca. 200.000 Euro.
Auch das Verhalten der Burscheider Kommune scheint viele Fragen aufzuwerfen, denn zuständig für das besorgniserregende Verhalten einzelner Mitarbeiterinnen des Jugendhilfebüros will hier niemand sein. Stattdessen unterliegt die Familie der beiden Kinder ständigen Verweisen an weitere Dienststellen und alle weiteren Beschwerden an deutsche Ministerien wurden erfolglos abgeschmettert und für unzuständig erklärt. Auch der Bürgermeister der Stadt Burscheid Herr Stefan Caplan will sich gegenüber dem Jugendamt nicht verantworten und verweisst stattdessen die Familie an den zuständigen Landrat ? CDU – Dr. Hermann- Josef Tebroke, dieser ebenfalls nicht weisungsbefugt scheint.
Der kleine Niklas (5) muss in einer Wohngruppe im Heim leben obwohl die Mutter immer noch über ein Teilsorgerecht verfügt darf sie nicht entscheiden wo das Kind lebt. Das Sorgerecht für die mittlerweile 8 Monate alte Mila wurde ihr komplett entzogen. Das Kind sei jetzt bei einer gleichgeschlechtlichen Pflegefamilie untergebracht, berichtet uns die Mutter. Jugendämter nehmen bei Familiengerichten eine entscheidende Position ein wenn es um Kindesinobhutnahmen geht, daher wurde auch die Mutter der Kinder überhäuft mit Zwangsauflagen. Obwohl sie sich immer stets kooperativ zeigte, wurde die Großmutter in einem Schreiben vom Familiengericht sogar ermahnt ihre Tochter zur Mitarbeit zu drängen damit der Kindesrückführung nichts im Wege stünde. Stattdessen nutzte das Jugendamt die Gutgläubigkeit der Kindesmutter immer wieder aus und erwirkte so zweifelhafte Gutachten, welche die Erziehungsunfähigkeit der Mutter und eine psychische Störung des kleinen Niklas glaubhaft machen sollten. Die Süddeutsche.de zitiert” – Gutachten vor Familiengerichten haben die größte Macht die ein Papier über Menschen je haben kann, denn es entscheidet ob Eltern ihre Kinder genommen werden oder nicht. Auch nach unseren vorliegenden Beweismitteln sind Gutachter jedoch nicht selten schlecht ausgebildet und angewandte Tests oft mangelhaft. Auch in der Begutachtung von A. Merten und ihrem Sohn geht es nicht nur darum, was häufig in solchen Gutachten zu lesen ist sondern es soll auch aufgezeigt werden, was voreingenommene Sachverständige systematisch verschweigen. Die Aufgabe des Gutachters liegt nicht darin vom Jugendamt oder Familiengericht angeordnete Zwangsmaßnahmen eine Legitimation zur Inobhutnahme zu verschaffen. Vielmehr muss es Vorrang haben den Kindern das Verbleiben bei ihren leiblichen Eltern oder Familienangehörigen zu ermöglichen. Bei Bedarf sind den Familien geeignete Hilfen anzubieten, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen bzw. ihre elterlichen Fähigkeiten zu verbessern. Das Gutachten des voreingenommenen Sachverständigen im Fall der Kindesmutter” ist nach Überprüfung von zahlreichen Verstößen gegen die “Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten” gekennzeichnet. Augenfällig ist dabei insbesondere eine scheuklappenhafte Ermittlung der Grundlagen und eine nicht dem Prinzip der Differentialdiagnostik folgende Argumentation bzw. Bewertung der ermittelten Fakten. Zudem erhält es eine große Zahl fragwürdiger Annahmen, Spekulationen und Verdrehungen. Wer also heute noch Vertrauen in Familiengerichte und deren Gutachter hat, wird ganz schnell eines besseren belehrt, denn sowohl bei angeordneten Inobhutnahmen als auch in Umgangsverfahren wollen manche Richter vom Gutachter keine objektive Prüfung des Einzelfalls und eine darauf basierende neutrale Empfehlung, sondern wünschen von ihm schlicht und ergreifend die Bestätigung der Entscheidung, die sie an sich längst schon selbst getroffen haben. Wir können also davon ausgehen, dass Umgangsverfahren vielfach nichts anderes sind als Schauprozesse, die durch den Einsatz von Gutachtern grundlos verteuert und in die Länge gezogen werden. Außerdem weisen die Zitate auf, dass Familiensachen unter Federführung deutscher Familienrichter häufig nicht zu leugnende Züge absurden Theaters tragen.
Die Familienrichterin der Familie A. Merten entschied sich gänzlich, das zweifellos mangelhafte Gutachten vom Facharzt Dr. med. L. aus Köln ohne Einwände anzuerkennen und der Mutter das Sorgerecht für ihre Tochter und das Teilsorgerecht für ihren Sohn zu entziehen. Weitere gerichtliche Auflagen zwangen die Kindesmutter im Laufe der Verfahrensinstanzen dazu, sich mit ihrer Tochter Mila in eine Psychiatrie in Hagen einliefern zu lassen, dort stellten die behandelnden Ärzte einen liebevollen Umgang zwischen Mutter und Tochter fest und beanstandeten keinerlei psychische Störungen. Auch der derzeitige behandelnde Facharzt für Psychiatrie in Ennepetal bescheinigte dem Gericht keinerlei Persönlichkeitsstörungen und beantragt eine erneute neutrale Begutachtung für die Mutter.
Mehr als 207 000 Fälle von Kindesinobhutnahmen werden jährlich in Deutschland verzeichnet. Familienzerstörung mit System ? Dabei allein soll es nicht bleiben, denn Angehörige, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen sind davon betroffen, wenn Kinder in Obhut genommen werden. Rechnen wir pro Familie nur 4 Menschen, dann kommen wir auf 828.000 geschädigte Menschen pro Jahr alleine durch diese illegalen, die Menschenrechte und die Würde der Menschen verletzende Praktiken. Das ist zu vergleichen mit einer Kleinstadt die systematisch durch die deutsche Familienpolitik jährlich ausgelöscht wird, kritisiert der Autor aus der ClusterVisionMach2 Produktion Souveränität Deutschlands – Wider die Tyrannen.
Eine der wichtigsten und mutigsten Kinderkämpferinnen in Deutschland dürfte die Autorin Dr. Karin Jäckel sein, die die Kindesentziehung als familiären Supergau bezeichnet. Auch der Heimkinderverband Deutschland HKVD der sich für Betroffene einsetzt, plant in Zusammenarbeit mit interessierten Partnern eine öffentliche Podiumsdiskussion.
Deutschland wurde bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht gerügt und verurteilt. Die Zeit dafür ist reif, dieses elementar wichtige Thema hier zu Lande in den Fokus zu nehmen. Vielleicht erbarmen sich ja auch einige weitere Journalisten der Mainstreampresse, wie es die Kollegen in Großbritannien – verschiedener Publikationen taten. Kindesinhobhutnahmen aus intakten Familien unterliegen nicht mehr nur beweislosen Behauptungen – um so wichtiger ist die Zusammenarbeit.
Zur erforderlichen Klärung der herrschenden Situation, lehnte die Pressestelle des Rheinisch bergischen Kreis ein Interview mit unserer Redaktion ab. Wessen Geisteskind mag sich wohl dahinter verbergen? “werden hier Unklarheiten einfach weggedealt” ?
Wir werden den Fall aufmerksam verfolgen und fortsetzen!
Axel Sauer
13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der achten Wahlperiode des
Kreistages am 30.09.2013 oeffentliche-sitzungsunterlagen-jugendhilfeausschuss-30.09.2013
Anhang : 0234anlage2
So sieht es zur Zeit beim Schiedsgericht aus (bzgl der EA der Großmutter):
Beschluss Amtsgericht Leverkusen!
Anfragen beim Familienministerium
erneute Anfrage:
Das ist die Begründung den Umgang zu den Großeltern zu unterbinden !
Wird noch Vervollständigt – Erweitert usw…
Grüße vom Christkind………. Mila
und Niklas:
Passend zum Fest der Liebe erreichte uns heute eine Weihnachtsgeschenk.
Das Jugendamt hat einstweilige Anordnung beantragt, weil man die Bilder und Videos der Kinder entfernen soll und auch für die Zukunft weiteres unterlassen werden soll.
Nun versucht man die öffentliche Meinungsfreit und Pressefreiheit wieder mal zu unterdrücken. Sogar der Mutter jetzt das Umgangsrecht abzusprechen, weil die Großmutter Kritik am Jugendamtsystem aufführt !!!! Da sind wir mal gespannt, was draus wird. Natürlich wird hier alles schön berichtet.Meine Anwort darauf heute erst mal per Email auf FB veröffentlicht :OFFENER BRIEF AN FRAU UTE SCHULTENS – JUGENDHILFEBÜRO ODENTHALFrau Schultens,ich habe ihnen ein EMail zukommen lassen, die ich hier öffentlich bekannt gebe und werde ihre Antwort ebenso öffentlich darstellen.
hochachtungsvoll Nicole Merten-Panitz Mutter, Großmutter und Mensch Email :
Guten Tag Frau Schultens,
Ich fordere sie dazu auf, mir ihren Amtsausweis (nach1.und 2. Bmjbbg ) vorzulegen, um zu prüfen, ob ihre Unterschrift identische ist mir der Unterschrift des Schreibens der einstweiligen Anordnung des Leverkusener Amtsgerichts, so wie ihre Legitimation zu prüfen. Sollten sie keinen besitzen, fordere ich ihren Dienstausweis und einen Beleg ihres Personalausweises an.
Falls sie aber auch dazu nicht inder Lage sind, muss ich davon ausgehen das sie im Auftrag der Allierten arbeiten und fordere sie daher dazu auf, mir ihre Alliierten Kontrollnummer und die Bestallung laut shaef und smad gesetz 52/53 vorzulegen.
Dies können sie mir gerne per Email zusenden, falls sie zu große Angst vor meinem persönlichen erscheinen haben.
Erhalte ich bis zum 31.12.2013 nichts in dieser Art, werde ich gegen sie eine Dienstausichtsbeschwerde einreichen beim Ministerium für Inneres und Kommunales, weil ich davon ausgehen muss, das ein Tatverdacht der vorsätzlichen Täuschung vorliegt.
Ich wünsche ihnen ein frohes Weihnachtsfest.
hochachtungsvoll Nicole Merten-Panitz
Ihre vorläufige Antwort : Automtische Rückmail (na da folgt dann wohl die Dienstaufsichtsbeschwerde):
Bis einschließlich zum 01.01.2014 befinde ich mich nicht im Dienst.
Ich weise darauf hin, dass Ihre Mail nicht weitergeleitet wird.
Mit freundlichem Gruß
gez. Schultens
Schließung der Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr! Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bleiben die Dienststellen der Kreisverwaltung in diesem Jahr am Freitag, dem 27. Dezember und am Montag, dem 30. Dezember geschlossen. Ab Donnerstag, dem 2. Januar 2014, stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. Weitere Informationen finden Sie unter www.rbk-direkt.de.
In weiser Vorraussicht wurde eine PatFü unterschrieben, hinterlegt und öffentlich dargestellt :